Team Polizeivollzugsdienst
Nach der Ausbildung stehen Dir viele Wege offen. Neben vielfältigen Einsatzmöglichkeiten kannst Du Dich auch für ein Studium zum Aufstieg in die nächsthöhere Qualifikationsebene qualifizieren.
Überblick über Deine Möglichkeiten …
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So könnte es für Dich bei der Bayerischen Polizei weitergehen.
Nach der bestandenen Qualifikationsprüfung beginnt die zweijährige Probezeit. Im Anschluss erfolgt grundsätzlich die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Nach der Ausbildung wirst Du überwiegend zu einer unserer Polizeiinspektionen in den Einzeldienst versetzt. Ein Wechsel in eine Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei an den Standorten München, Dachau, Königsbrunn, Eichstätt, Nürnberg oder Würzburg für bis zu 24 Monate ist auch möglich. Du kannst Deinen Wunschort im Vorfeld angeben. Ob die Versetzung dorthin auch klappt, erfährst Du im letzten Ausbildungsabschnitt. Die Verteilung orientiert sich an sozialen Gesichtspunkten, aber auch an den Bedürfnissen der Bayerischen Polizei. Es besteht die Möglichkeit auf eine Verlängerung bei der Einsatzhundertschaft über die 24 Monate hinaus. Ebenfalls kannst Du von dort zu einem Unterstützungskommando oder auch zur Polizeihubschrauberstaffel wechseln.
Diese Möglichkeiten stehen Dir bei uns nach Deiner Ausbildung offen
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Studieren bei der Bayerischen Polizei? Aber sicher!
Die verschiedenen Qualifikationsebenen (QE) der Bayerischen Polizei sind durchgängig. Das heißt, dass Du Dich durch herausragende berufliche Leistungen für ein Studium in der nächsthöheren QE qualifizieren kannst.
Aufstieg in die 3. Qualifikationsebene mit einem Studium
Studieren ohne höheren Schulabschluss – bei uns möglich
Nach Deiner Ausbildung kannst Du Dich durch besondere Leistungen während Deiner Dienstzeit in der 2. QE für ein Studium zum Aufstieg in die 3. QE qualifizieren – auch ohne höheren Schulabschluss. Das Studium dauert zwei Jahre, erfolgt in Vollzeit und Dein Gehalt bekommst Du währenddessen natürlich weiter. Mit Abschluss des Studiums bist Du als Kommissarin oder Kommissar unter anderem befähigt, Führungsaufgaben zu übernehmen oder im Kriminaldienst zu ermitteln
Studium mit Diplom
Wer ein Studium in der 3. QE anstrebt, absolviert dieses an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei an einem der Studienorte Fürstenfeldbruck,Sulzbach-Rosenberg und Klosterburg Kastl. Über die 3. QE kannst Du sogar den Aufstieg in die 4.QEerreichen!
Direkteinstieg in das Studium der 3. Qualifikationsebene
Studieren bei der Bayerischen Polizei
Du kannst mit den richtigen Voraussetzungen auch direkt mit dem Studium 3. QE bei der Bayerischen Polizei einsteigen. Für Direkteinsteigerinnen bzw. Direkteinsteiger dauert das Studium drei Jahre. Es bereitet Dich auf Deine zukünftigen Aufgaben vor. Das Studium absolvierst Du an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei an einem der Studienorte Fürstenfeldbruck,Sulzbach-Rosenberg und Klosterburg Kastl. Über die 3. QE kannst Du sogar den Aufstieg in die 4. QEerreichen!
Bewerbungszeitraum
Für das Studium kannst Du Dich jährlich bis zum 31.10. bei uns bewerben. Beachte bitte die gesonderte Anmeldefrist für den Test des Landespersonalausschusses (LPA-Test).
Wir kombinieren Theorie und Praxis
Direkteinsteigerinnen bzw. Direkteinsteiger absolvieren zu Beginn zwei berufspraktische Abschnitte. Darin erlernst Du das notwendige rechtliche Grundwissen und die praktischen polizeilichen Grundfertigkeiten. Beamtinnen und Beamte mit einer Ausbildungsqualifizierung beginnen direkt mit dem 1. fachtheoretischen Abschnitt.
Inhalte des Studiums
Vermittlung des rechtlichen Grundwissens
Zwei Leistungsnachweise
Grundkenntnisse der polizeilichen praktischen Grundfertigkeiten wie Situatives Handlungstraining, Fahrsicherheitstraining, Waffen- und Schießausbildung sowie Selbstverteidigung
Erlangung der praktischen Qualifikationen
Inhalte gemäß Stoffgliederungsplan
Sechs Leistungsnachweise und ein Leistungsnachweis Fremdsprache
Einsatztaktische Ausbildung: Grundlagen des Führens von Einsatzeinheiten, Praktikum bei einer Polizeiinspektion, optional: zwei Wochen Praktikum außerhalb Bayerns
Inhalte gemäß Stoffgliederungsplan
1. Teil der schriftlichen Qualifikationsprüfung
Inhalte gemäß Stoffgliederungsplan
2. Teil der schriftlichen Qualifikationsprüfung
Mündliche Prüfung
Nach erfolgreich absolviertem Studium wirst Du zum Polizeikommissar bzw. zur Polizeikommissarin ernannt und erhältst den Titel Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. Diplom-Verwaltungswirt (FH).
Deine Ausbildungs- und Studienstandorte
Während Deiner Ausbildung bzw. Deines Studiums wohnst Du kostenfrei in einer Unterkunft an einem Standort der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Wir versuchen natürlich, Dich möglichst heimatnah und über die gesamte Zeitdauer am selben Ort zu unterrichten. Aus organisatorischen Gründen können wir das leider nicht immer garantieren.
An unseren Standorten bieten wir:
- ansprechende Unterkünfte mit Teeküchen und Gemeinschaftsräumen
- vielfältige Sport- und Freizeitmöglichkeiten
- Sporteinrichtungen wie z. B. Sporthallen, Beachvolleyballplätze, Fitnessräume
- moderne Unterrichtsmittel und Lehrmethoden
- Training des polizeilichen Einsatzverhaltens
- ausgewogene, abwechslungsreiche Speisen
- Lern- und Übungseinrichtungen wie Fahrsicherheitszentren, Schießanlagen, Kriminalistikräume etc.
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Deine Verdienstmöglichkeiten bei der Bayerischen Polizei
Du hast es Dir verdient, für Deinen Einsatz und Deinen Ehrgeiz ordentlich belohnt zu werden. Bereits ab dem ersten Tag Deiner Ausbildung erhältst Du ein angemessenes Gehalt. Dieses steigert sich im Laufe der Jahre. Im Schichtdienst, für besondere Einsatzeinheiten oder für bestimmte Situationen legen wir sogar noch was drauf. Hier sind wir sehr transparent und entlohnen nach der Besoldungsgruppe.
Polizeimeisteranwärter/-in (PM-Anw./-in)
Anwärtergrundbetrag, Steuerkl. I, ledig, Ortsklasse IV
Polizeioberwachtmeister/-in (POW/-in)
Besoldungsgruppe A5, Steuerkl. I, ledig, Stufe 2, Ortsklasse IV
Polizeimeister/-in (PM/-in)
Besoldungsgruppe A7, Steuerkl. I, ledig, Stufe 3, Ortsklasse VII
Polizeiobermeister/-in (POM/-in)
Besoldungsgruppe A8, Steuerkl. III, verheiratet, keine Kinder, Stufe 4, Ortsklasse VII
Polizeihauptmeister/-in (PHM/-in)
Besoldungsgruppe A9, Steuerklasse III, verheiratet, 1 Kind, Stufe 5, Ortsklasse III
Polizeihauptmeister/-in mit Amtszulage (PHM/-in + AZ)
Besoldungsgruppe A9+AZ, Steuerklasse III, verheiratet, 2 Kinder, Stufe 9, Ortsklasse III
ca. 1.310 Euro (netto)
Verschiebe den Regler, um mehr über die Gehaltsstufen zu erfahren.
Polizeikommissaranwärter/-in (PK-Anw./-in)
Anwärtergrundbetrag, Steuerkl. I, ledig, Ortsklasse IV
Polizeioberwachtmeister/-in (POW/-in)
Besoldungsgruppe A5, Steuerkl. I, ledig, Stufe 2, Ortsklasse IV
Polizeikommissar/-in (PK/-in)
Besoldungsgruppe A9, Steuerkl. I, ledig, Stufe 3, Ortsklasse VII
Polizeioberkommissar/-in (POK/-in)
Besoldungsgruppe A10, Steuerkl. III, verheiratet, keine Kinder, Stufe 5, Ortsklasse VII
Polizeihauptkommissar/-in (PHK/-in)
Besoldungsgruppe A11, Steuerklasse III, verheiratet, 1 Kind, Stufe 6, Ortsklasse III
Polizeihauptkommissar/-in (PHK/-in)
Besoldungsgruppe A12, Steuerklasse III, verheiratet, 2 Kinder, Stufe 7, Ortsklasse III
Erste(r) Polizeihauptkommissar/-in (EPHK/-in)
Besoldungsgruppe A13, Steuerklasse III, verheiratet, 2 Kinder, Stufe 9, Ortsklasse IV
ca. 1.370 Euro (netto)
Verschiebe den Regler, um mehr über die Gehaltsstufen zu erfahren.
Polizeirat/-rätin (PR/-in)
Besoldungsgruppe A13, Steuerkl. I, ledig, keine Kinder, Stufe 6, Ortsklasse IV
Polizeioberrat/-rätin (POR/-in)
Besoldungsgruppe A14, Steuerkl. I, ledig, keine Kinder, Stufe 8, Ortsklasse V
Polizeidirektor/-in (PD/-in)
Besoldungsgruppe A15, Steuerkl. III, verheiratet, 1 Kinder, Stufe 9, Ortsklasse VI
Leitende(r) Polizeidirektor/-in (LPD/-in)
Besoldungsgruppe A16, Steuerkl. III, verheiratet, 2 Kinder, Stufe 11, Ortsklasse VI
ca. 3.870 Euro (netto)
Verschiebe den Regler, um mehr über die Gehaltsstufen zu erfahren.
Weitere Gehaltsbestandteile*
- Wir legen noch etwas drauf (Polizeizulage nach einer Dienstzeit von einem Jahr)
- Dienstkleidungszuschuss
- Amtszulage (bei Erreichen von bestimmten Ämtern)
- Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (z. B. Nacht, Sonn- und Feiertage)
- Strukturzulage (je nach Laufbahn schon im Grundgehalt enthalten)
- vermögenswirksame Leistungen
- jährliche Sonderzahlung (vergleichbar mit dem Weihnachtsgeld)
- Sondereinsatzzulage (bei speziellen Dienststellen wie z. B. USK, SEK, MEK)
*Nach dienstlicher Verwendung und privaten Umständen